Gebührenreglement für die Gemeinschaftsantennenanlage für Fernsehen und Radio der Gemeinde Riehen - Änderung vom 30. Januar 2018

22. Feb 2018

Der Gemeinderat beschliesst:

I.
Gebührenreglement für die Gemeinschaftsantennenanlage für Fernsehen und Radio der Gemeinde Riehen vom 16. April 19751) (Stand 1. Januar 2001) wird wie folgt geändert:

§  10. Abs. 1 (aufgehoben)
1 Aufgehoben.

II. Änderung anderer Erlasse
Keine Änderung anderer Erlasse.

III. Aufhebung anderer Erlasse
Keine Aufhebung anderer Erlasse.

IV. Schlussbestimmung
Die Änderung wird publiziert; sie tritt am fünften Tag nach der Publikation in Kraft.

Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Hansjörg Wilde
Der stv. Generalsekretär: Patrick Breitenstein
 

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1) SG RiE 970.170

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