Finanzhaushaltordnung der Einwohnergemeinde Riehen

06. Feb 2015

Änderung vom 28. Januar 2015

Der Einwohnerrat Riehen beschliesst auf Antrag des Gemeinderats und der Finanzkoordinationskommission (FiKoKo):

I.
Finanzhaushaltordnung der Einwohnergemeinde Riehen vom 28. November 2002  ) (Stand 7. Juni 2010) wird wie folgt geändert:
§  37 Abs. 2 (neu)
2 Im Kreditbegehren müssen Beiträge von Dritten oder anderweitige Finanzierungsbeiträge ausgewiesen werden.

II. Änderung anderer Erlasse
Keine Änderung anderer Erlasse.

III. Aufhebung anderer Erlasse
Keine Aufhebung anderer Erlasse.

IV. Schlussbestimmung
Diese Änderung ist zu publizieren; sie unterliegt dem Referendum. Nach Eintritt der Rechtskraft wird die Änderung sofort wirksam.
Im Namen des Einwohnerrats

Der Präsident: Jürg Sollberger
Die Ratssekretärin: Katja Christ

Ablauf der Referendumsfrist: 8. März 2015
 

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen