06. Feb 2015
Änderung vom 28. Januar 2015
Der Einwohnerrat Riehen beschliesst auf Antrag des Gemeinderats und der Finanzkoordinationskommission (FiKoKo):
I.
Finanzhaushaltordnung der Einwohnergemeinde Riehen vom 28. November 2002 ) (Stand 7. Juni 2010) wird wie folgt geändert:
§ 37 Abs. 2 (neu)
2 Im Kreditbegehren müssen Beiträge von Dritten oder anderweitige Finanzierungsbeiträge ausgewiesen werden.
II. Änderung anderer Erlasse
Keine Änderung anderer Erlasse.
III. Aufhebung anderer Erlasse
Keine Aufhebung anderer Erlasse.
IV. Schlussbestimmung
Diese Änderung ist zu publizieren; sie unterliegt dem Referendum. Nach Eintritt der Rechtskraft wird die Änderung sofort wirksam.
Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Jürg Sollberger
Die Ratssekretärin: Katja Christ
Ablauf der Referendumsfrist: 8. März 2015