Finanzhaushaltordnung der Einwohnergemeinde Riehen

04. Mai 2010

Änderung vom 28. April 2010

Der Einwohnerrat Riehen beschliesst auf Antrag des Gemeinderats sowie des Ratsbüros des Einwohnerrats:


I.
Die Finanzhaushaltordnung der Einwohnergemeinde Riehen vom 28. November 2002 wird wie folgt geändert:

Es wird ein neuer § 17a eingefügt:

Strukturkosten
§ 17a. Die nicht produktbezogenen Strukturkosten der Gemeindeverwaltung sind grundsätzlich Bestandteil der Globalkredite.
2 Bewilligt der Einwohnerrat oder der Gemeinderat zusätzliche Ausgaben zulasten der Strukturkosten, so werden diese den Globalkrediten zugerechnet.
3 Die Umlage der Strukturkosten auf die einzelnen Produktgruppen richtet sich nach dem finanziellen Gewicht der Produktgruppen.
4 Der Gemeinderat informiert im Geschäftsbericht über die Zusammensetzung der Strukturkosten und über deren Umlage.

§ 28 Titel und Abs. 1 erhalten folgende neue Fassung:

Grundsatz
§ 28. Ausgaben setzen einen Kreditbeschluss der dafür zuständigen Behörde voraus.

In § 33 Abs. 3 wird das Wort „Investitionen“ durch das Wort „Verpflichtungs-„ ersetzt.

In § 39 Abs. 1 Bst. b) werden die Worte „zu Investitionen“ gestrichen.

§ 45 Abs. 2 wird aufgehoben.

In § 46 Abs. 3 wird das Wort „Investitionen“ samt Klammer gestrichen.


II.
Diese Änderung wird publiziert; sie unterliegt dem Referendum. Nach Eintritt der Rechtskraft wird die Änderung sofort wirksam.

Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Thomas Meyer
Der Sekretär: Andreas Schuppli

(Ablauf der Referendumsfrist: 6. Juni 2010)


Teilrevision der Gemeindeordnung

Die vom Einwohnerrat ebenfalls am 28. April 2010 beschlossene Teilrevision der Gemeindeordnung bedarf der Genehmigung durch den Regierungsrat. Gemäss den Bestimmungen des Gemeindegesetzes wird der Änderungsbeschluss deshalb erst nach Vorliegen dieser Genehmigung publiziert werden.

Riehen, 3. Mai 2010
Der Ratssekretär:
Andreas Schuppli


Datum der Neuigkeit 4. Mai 2010

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