17. Dez 2020
"Der Einwohnerrat legt für die Steuerperiode 2021 auf Antrag des Gemeinderats sowie der Finanzkoordinationskommission, gestützt auf § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung1 und § 9 der Steuerordnung2 den gemäss § 2 Abs. 2 des kantonalen Steuergesetzes definierten Steuerfuss für die Einkommenssteuer auf 40,0 % und für die Vermögenssteuer auf 46,0 % der vollen Kantonssteuer fest.
Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum."
Riehen, 16. Dezember 2020
Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Andreas Zappalà
Die Ratssekretärin: Sandra Tessarini
(Ablauf der Referendumsfrist: 17. Januar 2021)
1 RiE 111.100
2 RiE 640.100