Beschluss des Einwohnerrats betreffend Festlegung des Steuerfusses für die Steuerperiode 2016

18. Dez 2015

“Der Einwohnerrat Riehen legt für die Steuerperiode 2016 auf Antrag des Gemeinderats sowie der Finanzkoordinationskommission, gestützt auf § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung  und § 9 der Steuerordnung , den gemäss § 2 Abs.2 des kantonalen Steuergesetzes definierten Steuerfuss für die Einkommenssteuer auf 37,0% und für die Vermögenssteuer auf 43,0% der vollen Kantonssteuer fest.

Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.“

Riehen, 16. Dezember 2015

Im Namen des Einwohnerrats

Der Präsident: Jürg Sollberger
Die Ratssekretärin: Katja Christ

(Ablauf der Referendumsfrist: 17. Januar 2016)

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