18. Dez 2015
“Der Einwohnerrat Riehen legt für die Steuerperiode 2016 auf Antrag des Gemeinderats sowie der Finanzkoordinationskommission, gestützt auf § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 9 der Steuerordnung , den gemäss § 2 Abs.2 des kantonalen Steuergesetzes definierten Steuerfuss für die Einkommenssteuer auf 37,0% und für die Vermögenssteuer auf 43,0% der vollen Kantonssteuer fest.
Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.“
Riehen, 16. Dezember 2015
Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Jürg Sollberger
Die Ratssekretärin: Katja Christ
(Ablauf der Referendumsfrist: 17. Januar 2016)