Areal für eine Zentrumsbebauung bei der S-Bahn-Haltestelle Niederholz Zonenänderung, Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufe und Bebauungsplan, Plangenehmigung

25. Jan 2012

Das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt hat am 28. Dezember 2011 festgestellt, dass die vom Einwohnerrat am 2. November 2011 festgesetzte Zonenänderung Plan-Nr. 105.02.002 vom 26. Oktober 2010, die Änderung der Lärmempfindlichkeitsstufe Plan-Nr. 105.02.004 vom 26. Oktober 2010 sowie der Bebauungsplan Plan Nr. 105.02.005 vom 26. Oktober 2010 im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig sind. Es hat gestützt auf § 114 des Bau- und Planungsgesetz vom 17. November 1999 die Pläne genehmigt. Das Planungsverfahren ist somit abgeschlossen.

Riehen, 25. Januar 2012

Im Namen des Gemeinderats

Der Präsident: Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli

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