Die Behandlung wird zum UVG-Tarif (SUVA-Tarif) abgerechnet. Der Schuluntersuch sowie die Gruppen-Zahnprophylaxe sind für die Eltern wie bisher kostenlos.
Familien mit geringem Einkommen erhalten von der Gemeinde wie bisher Reduktionen an die Behandlungskosten.
Bitte halten Sie sich dafür an folgenden Ablauf:
- Bezahlen
Sie die Rechnung der Schulzahnpraxis Bettingen Riehen (Gesamtbetrag ohne
Reduktion).
- Senden
Sie die Rechnung an Ihre Krankenversicherung (Grund- und
Zusatzversicherung) und warten Sie auf die Bestätigung der
Kostenbeteiligung. Holen Sie die Bestätigung auch ein, wenn Sie keine
Zahnversicherung haben und die Krankenversicherung keinen Beitrag leistet.
- Senden
Sie eine Rechnungskopie mit folgenden Beilagen an die Gemeindeverwaltung
Riehen, Abteilung Bildung und Familie: Bestätigung der
Kostenbeteiligung der Krankenversicherung, Ihre Zahlungsangaben (PC-Konto,
IBAN oder Einzahlungsschein)
- Danach
werden wir Ihren Reduktionsanspruch berechnen und den Betrag auf Ihr Konto
überweisen.