Konzessionen für Siedlungsabfälle

Siedlungsabfälle
Siedlungsabfälle

Für die Entsorgung von Siedlungsabfällen auf Kantonsgebiet ist das Gemeinwesen zuständig.

Wenn Sie in Riehen eine Entsorgungsdienstleistung für Haushalte, eine Textilsammlung oder eine Kunststoffsammlung anbieten möchten, benötigen Sie eine Konzession. Eine Konzession erhalten Sie, sofern Sie die Voraussetzungen dazu erfüllen.

Die Details zu den Voraussetzungen und Belegen entnehmen Sie den entsprechenden Musterkonzessionen:

Kontakt:

Graf Hans-Jörg
Betriebsleiter Interne Dienste
Telefon: 061 645 60 83

Werkdienste
Haselrain 65, 4125 Riehen
E-Mail
Telefon: 061 645 60 60


Entsorgung
Werkdienste
Bewilligungen

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