Für die Abmeldung (Wegzug) aus dem Kanton Basel-Stadt stehen, nebst der persönlichen Abmeldung am Schalter der Einwohnerdienste, folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Personen mit Schweizer oder EU/EFTA-Nationalität
eUmzugCH
Für nachfolgende Fälle ist die Abmeldung über Seite des Kantons Basel-Stadt vorzunehmen.
- Wegzug ins Ausland
- Abmeldung Wochenaufenthalt
- Personen aus nicht EU/EFTA-Staaten (Umzug in einen anderen Kanton)
Abmeldebescheinigung
Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebescheinigung. Sie wird für die Anmeldung am neuen Wohnort benötigt. Sollten Sie nach erfolgtem Wegzug eine weitere Abmeldebescheinigung benötigen, kann sie über dieSeite des Kantons Basel-Stadt nachbestellt werden.