Schutzmassnahmen für Flora und Fauna

Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit
Vom 1. April bis zum 31. Juli müssen neu im gesamten Kantonsgebiet Hunde im Wald, an den Waldrändern und angrenzenden Wiesen an der Leine geführt werden. Damit werden die Wildtiere, die in dieser Zeit ihre Jungen zur Welt bringen, besser geschützt. Die neue Wildtier- und Jagdverordnung und das Wildtier- und Jagdgesetz vom 27. Oktober 2021 treten per 1. April 2024 in Kraft.

Um Hunde ganzjährig freien Auslauf zu ermöglichen, wurden im Landschaftspark Wiese die gesamte rechte Wiesenseite (flussabwärts) sowie der Uferbereich auf der anderen Flussseite zwischen Fluss und Wiesendammweg tagsüber von der Regelung ausgenommen.

Landschaftspark Wiese - Hundeplan
Tafel Leinenpflicht für Hunde

Wegegebot Stellimatten
Um einen zusätzlichen Schutz für die zahlreichen Rehe, Hasen und Vögel im Gebiet Stellimatten zu erreichen, hat der Gemeinde ein ganzjähriges Wegegebot für Mensch und Hunde in diesem Gebiet beschlossen. Dieses tritt ebenfalls per 1. April 2024 in Kraft.
Reglement Wildtierschutz Riehen

Kantonale Naturschutzgebiete Entenweiher, Eisweiher, Autal und Weilmatten
Bereits seit letztem Jahr unter kantonalen Schutz gestellt, sind die aufgeführten Naturschutzgebiete. Die Schutzverordnungen regeln, was in den Naturschutzgebieten zulässig ist und was nicht. So ist beispielsweise das Pflücken der Pflanzen, das Ausbringen von Tieren oder das Verlassen der Wege verboten. Die Schutzgebiete werden im Laufe des Frühlings vor Ort ausgeschildert.

Landschaftspark Wiese - Naturschutzplan

Kontakt:

Leugger Arnold Salome
Fachverantwortliche Natur und Umwelt
Telefon: 061 646 82 94

Medienmitteilung Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Forst
Ortsplanung, Umwelt und Landwirtschaft
Natur
Tiere

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