Pflegebeiträge

Dauernd pflegebedürftige Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt, die durch Angehörige oder Dritte gepflegt werden, haben Anspruch auf finanzielle Beiträge, sofern ein bedeutender Pflege- und Betreuungsaufwand (mindestens eine Stunde pro Tag) notwendig ist und durch Angehörige oder Dritte unentgeltlich erbracht wird. 

Beiträge an die Pflege zu Hause

Gesundheit, Alter und Pflege
Wettsteinstrasse 1, 4125 Riehen
E-Mail


Sie erreichen unsere Pflegeberaterinnen unter
E-Mail: fachstelle-alter@riehen.ch
Telefon: 061 646 82 90

Aebi Marianne
Pflegeberaterin

Henzi-Reumer Mirjam
Pflegeberaterin

Rüefli Sandra
Pflegeberaterin


Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr


Termine nach telefonischer Vereinbarung


Die Höhe des Pflegebeitrages hängt vom Erhalt einer allfälligen Hilflosenentschädigung der IV/AHV ab. Detaillierte Informationen entnehmen sie bitte den Merkblättern.


Hilflosenentschädigung der IV/AHV
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Älter werden

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