Auskünfte an Privatpersonen werden nur auf schriftliches Gesuch hin erteilt, es erfolgen keine telefonischen Auskünfte. Die Adressauskünfte richten sich nach dem Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (NAG) und dem Informations- und Datenschutzgesetzt (IDG).
Wir bitten Sie, Ihre Anfrage inklusive Interessensnachweis (z.B. Gerichtsurkunde, Verlustschein, Vertrag mit gültiger Unterschrift, offene Rechnungen usw.) uns per Email oder per Post zukommen zu lassen. Es ist hilfreich bei der Suche, wenn Sie möglichst viele weitere Angaben zur gesuchten Person liefern können (z.B. lediger Name, Geburtsdatum, ehemalige Wohnadresse usw.).
Ihr Gesuch wird vom Einwohnerdienst geprüft und beantwortet. Die anfallenden Gebühren, werden Ihnen in Rechnung gestellt und per Post zugesandt.
Sie möchten nicht, dass Ihre Daten an Privatpersonen abgegeben werden?
Auf schriftlichen Antrag kann die eigene Adresse nach § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Aufenthalt und Niederlassung (NAG) sowie § 28 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes kostenlos im Einwohnerregister gesperrt werden. Antragsformular untenstehend.
Kosten:
Pro Adressauskunft CHF 10.00 zzgl. Versand CHF 3.00