Der Gottesacker dient der Bevölkerung als Ort der Ruhe, des Gedenkens und der Besinnung. Er wird mit hohen Ansprüchen an Ästhetik und Pietät gepflegt.
Auf dem Gottesacker haben die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde sowie im Kanton Basel-Stadt wohnhafte Bürgerinnen und Bürger von Riehen Anspruch auf unentgeltliche Bestattung. Ausserhalb des Kantons wohnhaft gewesene und verstorbene Riehener Bürgerinnen und Bürger, die in Riehen wohnhafte Angehörige haben, können gegen Bezahlung von Gebühren auf dem Gottesacker Riehen bestattet werden.
Bitte beachten Sie während der Pandemiesituation das Schutzkonzept des Gottesackers. Eine Vorlage für die Kontaktliste finden Sie unter den Dokumenten.