Der Verwaltungsleiter leitet die Gemeindeverwaltung. Er ist direkter Vorgesetzter der sechs Abteilungsleitenden sowie der Leitungen der Fachbereiche Personal und Controlling (ab 1. Januar 2024 als Stabsstellen bezeichnet). Der Verwaltungsleiter selber ist dem Gemeinderat unterstellt. Als Gesamtverantwortlicher bildet er eine Klammer um die Aktivitäten und Projekte der Abteilungen, damit die zahlreichen Arbeiten und Dienstleistungen koordiniert, entsprechend den politischen Vorgaben und in der verlangten Qualität erbracht werden.
Er stellt sicher, dass die Abteilungsleitenden die Organisation ihrer Abteilungen zweckmässig festlegen und er definiert allgemein gültige Vorgaben und Standards (interne Richtlinien und Weisungen).
Als Führungsgefässe leitet er die Geschäftsleitung (GL) und die Erweiterte Geschäftsleitung (EGL).