Die FiKo nimmt im Auftrag des Einwohnerrats die Oberaufsicht über den Finanzhaushalt der Gemeinde wahr. Ihr obliegt insbesondere die Prüfung, Berichterstattung und Antragstellung zu Aufgaben- und Finanzplan, Budget sowie Jahresbericht aus finanzieller Sicht. Sie kann zur Prüfung des Finanzhaushalts Erhebungen durchführen.