18. Jan 2012
Für die Realisierung des geplanten Pflegeheims sowie von rund 90 Wohnungen auf dem Areal Kohlistieg/Rauracherstrasse/Rüchligweg ist eine Anpassung der Nutzungsplanung notwendig. Für die benötigten Flächen sind eine Zonenänderung sowie ein Bebauungsplan erforderlich. Zudem muss auf den betroffenen Grundstücken die Baulinie aufgehoben werden.
Von Mittwoch, 18. Januar bis Donnerstag, 16. Februar 2012 können die Planentwürfe der Zonenänderung Plan Nr. 105.03.002, des Bebauungsplans Plan Nr. 105.03.003 und für die Aufhebung der Baulinien für den Kohlistieg, Inventar Nr. 10'184, für die Rauracherstrasse, Inventar Nr. 10'185 sowie für den Rüchligweg, Inventar Nr. 10'186 mit Datum vom 4. Januar 2012 bei der Gemeindeverwaltung Riehen, 2. Stock (neben Büro 214), jeweils von Montag bis Freitag, von 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr, oder auf der Homepage der Gemeinde Riehen eingesehen werden. Rechtsverbindlich sind einzig die bei der Gemeindeverwaltung aufgelegten Originaldokumente.
Wer Eigentum an Grundstücken hat, die in Anspruch genommen werden oder anders nutzbar werden, wird gemäss § 109 Abs. 4 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 (BPG) durch schriftliche Mitteilung auf die Planauflage aufmerksam gemacht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Planentwürfe kann gemäss § 110 BPG bis zum Ende der öffentlichen Auflage, das heisst bis spätestens Donnerstag, 16. Februar 2012 schriftlich und begründet beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Aus der Begründung muss mindestens hervorgehen, warum die Nutzungsplanänderungen beanstandet werden. Zur Einsprache berechtigt ist gemäss § 110 Abs. 2 des BPG, wer von der Planung persönlich berührt wird und ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Änderung oder Ablehnung hat oder durch eine besondere Vorschrift zur Einsprache ermächtigt ist. Wer nicht zur Einsprache berechtigt ist, kann Änderungen anregen. Einsprachen können an betroffene Dritte weitergeleitet werden, deren rechtliche oder tatsächliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt sein können.
Riehen, den 10. Januar 2012
Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli