Reglement betreffend die Zahnpflege bei Kindern (Zahnpflegereglement)

28. Okt 2013

Änderung vom 22. Oktober 2013

Der Gemeinderat Riehen beschliesst:

I.
Das Reglement betreffend die Zahnpflege bei Kindern (Zahnpflegereglement) vom 6. Dezember 1994 wird wie folgt geändert:

§ 1 wird aufgehoben.

§ 2 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

1Soweit dieses Reglement nichts Abweichendes festlegt, gelten die Bestimmungen der Verordnung betreffend die soziale Zahnpflege (Zahnpflegeverordnung) vom 6. Dezember 2011 sinngemäss auch für die Durchführung der Schulzahnpflege für Kinder mit Wohnsitz in Riehen.

§ 3 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

1Als Basistarife für die zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen der Schulzahnpflege gelten die Tarife gemäss dem eidgenössischen Unfallversicherungsgesetz (UVG), soweit in Verträgen mit Drittzahlern nicht andere Taxen vereinbart sind.

§ 4 Abs. 1 und 2 erhalten folgende neue Fassung:

1Auf den gemäss Behandlungstarif ermittelten Rechnungsbetrag für Leistungen der Schulzahnpflege werden je nach tatsächlichem Einkommen und Vermögen der Eltern oder der erziehungsberechtigten Person Tarifreduktionen gewährt.
2Die Höhe der Reduktionen richtet sich nach § 8 der kantonalen Zahnpflegeverordnung.

§ 5 Abs. 1 lit. c erhält folgende neue Fassung:

c)ein Übersichtsröntgenbild zur Erfassung von Nichtanlagen der Zähne bis zur Schulentlassung;

§ 6 wird aufgehoben.

II.
Diese Änderung wird publiziert; sie wird sofort wirksam.

Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident:  Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter-Stellvertreter: Urs Denzler

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