Personalreglement

02. Jan 2014

Änderung vom 17. Dezember 2013

Der Gemeinderat Riehen beschliesst:
I.
Das Personalreglement vom 16. Juli 2002 wird wie folgt geändert:
Nach § 45 wird folgender neuer § 45a eingefügt:

§ 45a. Stillzeit bei Mutterschaft
1 Sofern betrieblich möglich, darf eine Mitarbeiterin ihr Kind am Arbeitsort stillen.
2 Stillzeit und die benötigte Zeit zum Abpumpen von Muttermilch im Betrieb gelten als bezahlte Arbeitszeit.
3 Verlässt die Mitarbeiterin den Arbeitsort zum Stillen, ist die Hälfte dieser Abwesenheit als Arbeitszeit anzuerkennen.

II.
Diese Änderung wird publiziert; sie wird sofort wirksam.


Im Namen des Gemeinderats

Der Präsident: Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli

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