Ordnung über die Parkraumbewirtschaftung

30. Mai 2013

Änderung vom 29. Mai 2013

Der Einwohnerrat Riehen beschliesst auf Antrag des Gemeinderats sowie der Sachkommission Mobilität und Versorgung:

I.
Die Ordnung über die Parkraumbewirtschaftung vom 30. Januar 2013 wird wie folgt geändert:

§ 2 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

2 Die Parkierzonen ergeben sich aus dem Plan „Parkraumbewirtschaftung Riehen“ im Anhang zu dieser Ordnung.

§ 13 Abs. 2bis (neu):

2bis Für das längerdauernde Parkieren werden Parkgebühren in zwei Tarifstufen erhoben:
a) Gebiet A: hoher Parkierdruck CHF 1.50 pro halbe Stunde
b) Gebiet B: niedriger Parkierdruck CHF 1.50 pro Stunde

§ 14 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

1 Der Einwohnerrat legt für bestimmte Gebiete in der weissen Zone Parkflächen fest, auf welchen das Parkieren gebührenfrei, aber zeitlich nur beschränkt zugelassen ist.

Es wird folgender neuer Anhang beigefügt:

Anhang: Plan „Parkraumbewirtschaftung  Riehen“

II.
Diese Änderung wird publiziert; sie unterliegt dem Referendum. Der Gemeinderat bestimmt nach Eintritt der Rechtskraft den Zeitpunkt der Wirksamkeit.

Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Heinrich Ueberwasser
Das Ratssekretariat: Katja Christ

(Ablauf der Referendumsfrist: 30. Juni 2013)

1 Dieser Anhang wird nicht abgedruckt; er kann unten eingesehen werden.

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