30. Mai 2013
Änderung vom 29. Mai 2013
Der Einwohnerrat Riehen beschliesst auf Antrag des Gemeinderats sowie der Sachkommission Mobilität und Versorgung:
I.
Die Ordnung über die Parkraumbewirtschaftung vom 30. Januar 2013 wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
2 Die Parkierzonen ergeben sich aus dem Plan „Parkraumbewirtschaftung Riehen“ im Anhang zu dieser Ordnung.
§ 13 Abs. 2bis (neu):
2bis Für das längerdauernde Parkieren werden Parkgebühren in zwei Tarifstufen erhoben:
a) Gebiet A: hoher Parkierdruck CHF 1.50 pro halbe Stunde
b) Gebiet B: niedriger Parkierdruck CHF 1.50 pro Stunde
§ 14 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
1 Der Einwohnerrat legt für bestimmte Gebiete in der weissen Zone Parkflächen fest, auf welchen das Parkieren gebührenfrei, aber zeitlich nur beschränkt zugelassen ist.
Es wird folgender neuer Anhang beigefügt:
Anhang: Plan „Parkraumbewirtschaftung Riehen“
II.
Diese Änderung wird publiziert; sie unterliegt dem Referendum. Der Gemeinderat bestimmt nach Eintritt der Rechtskraft den Zeitpunkt der Wirksamkeit.
Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Heinrich Ueberwasser
Das Ratssekretariat: Katja Christ
(Ablauf der Referendumsfrist: 30. Juni 2013)
1 Dieser Anhang wird nicht abgedruckt; er kann unten eingesehen werden.