16. Mär 2012
Per 1. Januar 2011 hat der Bundesgesetzgeber die Neuordnung der Pflegefinanzie-rung eingeführt, mit dem Ziel, die Pflegebedürftigen gezielt zu entlasten und die Pflegekosten zu vereinheitlichen. Neben den Krankenversicherungen und den versicherten Personen kommt den Kantonen und Gemeinden eine neue Finanzierungsrolle zu. Die Kantone müssen sich mit den Gemeinden über die Aufteilung der nicht gedeckten Kosten einigen. Bereits bisher erbringen die Gemeinden Riehen und Bettingen finanzielle Leistungen im Bereich der Pflege. Mit dem nun abgeschlossenen Vertrag wird die Zuständigkeit der Gemeinden für die von der öffentlichen Hand zu tragenden Beiträge an die Pflegekosten festgelegt. Mit dieser Aufgabenteilung, die auch in anderen Kantonen gewählt wurde, weitet die Gemeinde ihr Engagement im Bereich der Kranken- und Betagtenpflege aus. Gesamtkoordination und Oberaufsicht verbleiben weiterhin beim Kanton. Weiter leistet der Kanton für die anstehenden Erneuerungen von drei Pflegeheimen in Riehen in den kommenden Jahren Bausubventionen in der Grössenordnung von 23 Mio. Franken.
Der Vertrag tritt rückwirkend per 1. Januar 2011 in Kraft. Die zu erwartenden Mehrkosten von 3.1 bis 3.4 Mio. Franken pro Jahr wurden im Politikplan 2012 - 2015 bereits berücksichtigt, sind im laufenden Globalkredit 2011 - 2014 jedoch noch nicht enthalten. Der Gemeinderat beantragt dem Einwohnerrat neben der Vertragsgenehmigung deshalb einen Nachkredit zum Leistungsauftrag Gesundheit und Soziales in der Höhe von 13.3 Mio. Franken (Gesamtbetrag für die vier Jahre 2011 – 2014).
Schieflage im innerkantonalen Finanzausgleich wird korrigiert
Die finanzielle Mehrbelastung des Gemeindehaushalts durch die neue Pflegefinanzierung kann aufgefangen werden durch den Wegfall der jährlichen Subventionen in der Höhe von 7.4 Mio. Franken an das Gemeindespital seit dessen Schliessung Ende 2009. Für den Kanton bringt die Aufhebung des Gemeindespitals indessen Mehrkosten: Er hat zusätzliche Spitalfinanzierungsbeiträge an die Spitalkosten in anderen Spitälern, namentlich dem Claraspital und der Riehener Geriatrieabteilung der Adullam-Stiftung, in der Höhe von schätzungsweise gegen 6 Mio. Franken pro Jahr zu tragen. Diese Verschiebung gegenüber den ursprünglichen Kalkulationsgrundlagen des geltenden Finanz- und Lastenausgleichs aus dem Jahr 2008 („NOKE“) wird seitens des Kantons als wesentlich im Sinne des Finanz- und Lastenausgleichsgesetzes erachtet.
Nach harten, aber fairen Verhandlungen sind die Delegationen von Regierungsrat und Gemeinderat übereingekommen, den festgestellten Anpassungsbedarf in Form von befristeten Ausgleichszahlungen der Gemeinde an den Kanton zu regeln: Nebst den erwähnten Mehrkosten, die der Gemeinde im Bereich der Pflegefinanzierung erwachsen, leistet Riehen gemäss dem vorliegenden Übergangsvertrag in den Jahren 2012 bis 2015 Ausgleichszahlungen von jährlich 1,8 Mio. Franken an den Kanton. Der Übergangsvertrag bedarf der Genehmigung durch den Einwohnerrat.
Für die Jahre 2016 ff - zwei Jahre früher als ursprünglich vorgesehen - ist die „Neukalibrierung“ des Gesamtsystems NOKE vereinbart. Bereits Mitte 2013 sollen die diesbezüglichen Verhandlungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden Riehen und Bettingen aufgenommen werden. Diese generelle Überprüfung und Anpassung des Finanz- und Lastenausgleichs muss auch aus einem weiteren Grund erfolgen: Durch die Verlängerung der Primarschule um zwei Jahre im Rahmen der Schulharmonisierung verschieben sich finanzielle Lasten vom Kanton zu den Gemeinden.
Riehen, 16. März 2012
Zusatzinformationen:
Willi Fischer, Gemeindepräsident, Tel. 061 646 44 74
Andreas Schuppli, Gemeindeverwalter, Tel. 061 646 82 45