Festlegung des Zeitpunkts des Inkrafttretens des Bebauungsplans Liegenschaft Kilchgrundstrasse 62 und 70 (Riehen Sektion D, Parzelle Nr. 0121/0120) sowie des Linienplans Meierweg (Abschnitt Pfaffenlohweg bis Kilchgrundstrasse)

11. Dez 2018

Nach der kantonalen Genehmigung und dem Abschluss der Rekursverfahren setzt der Gemeinderat den mit Gemeinderatsbeschluss vom 7. Februar 2017 für die Liegenschaft Kilchgrundstrasse 62 und 70 (Riehen Sektion D, Parzelle Nr. 0121/0120) festgesetzten Bebauungsplan, Inventar Nr. 118.01.001, die dazugehörigen Vorschriften vom 1. November 2016 sowie den Linienplan Meierweg (Abschnitt Pfaffenlohweg bis Kilchgrundstrasse), Inventar Nr. 10‘206-1 vom 1. November 2016, auf den 1. Januar 2019 in Kraft.

Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Hansjörg Wilde
Der Generalsekretär: Urs Denzler

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