13. Dez 2018
“Der Einwohnerrat legt für die Steuerperiode 2019 auf Antrag des Gemeinderats sowie der Finanzkoordinationskommission, gestützt auf § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung[1] und § 9 der Steuerordnung[2] den gemäss § 2 Abs. 2 des kantonalen Steuergesetzes definierten Steuerfuss für die Einkommenssteuer auf 40,0 % und für die Vermögenssteuer auf 47,0 % der vollen Kantonssteuer fest.
Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.“
Riehen, 12. Dezember 2018
Im Namen des Einwohnerrats
Die Präsidentin: Claudia Schultheiss
Die stv. Ratssekretärin: Cornelia Zürcher
(Ablauf der Referendumsfrist: 13. Januar 2019)
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[1] RiE 111.100
[2] RiE 640.100