18. Dez 2014
Der Einwohnerrat legt für die Steuerperiode 2015 auf Antrag des Gemeinderats sowie der Finanzkoordinationskommission, gestützt auf § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 9 der Steuerordnung den gemäss § 2 Abs. 2 des kantonalen Steuergesetzes definierten Steuerfuss für die Einkommenssteuer auf 37,0% und für die Vermögenssteuer auf 43,0% der vollen Kantonssteuer fest.
Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.
Riehen, 17. Dezember 2014
Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Jürg Sollberger
Das Ratssekretariat: Katja Christ
(Ablauf der Referendumsfrist: 18. Januar 2015)