Beschluss des Einwohnerrats betreffend Festlegung des Steuerfusses für die Steuerperiode 2015

18. Dez 2014

Der Einwohnerrat legt für die Steuerperiode 2015 auf Antrag des Gemeinderats sowie der Finanzkoordinationskommission, gestützt auf § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 9 der Steuerordnung den gemäss § 2 Abs. 2 des kantonalen Steuergesetzes definierten Steuerfuss für die Einkommenssteuer auf 37,0% und für die Vermögenssteuer auf 43,0% der vollen Kantonssteuer fest.

Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.

Riehen, 17. Dezember 2014

Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Jürg Sollberger
Das Ratssekretariat: Katja Christ

(Ablauf der Referendumsfrist: 18. Januar 2015)

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