Beschluss des Einwohnerrats betreffend Entschädigung für die Mitglieder des Einwohnerrats Riehen

26. Apr 2012

1. Gestützt auf § 9 Abs.1 der Geschäftsordnung des Einwohnerrats der Einwohnergemeinde Riehen vom 24. Oktober 2002 legt der Einwohnerrat die Höhe des Sitzungsgeldes für die Teilnahme an Sitzungen des Einwohnerrats und dessen Kommissionen wie folgt fest:

Präsidentin oder Präsident CHF 275  
Mitglieder CHF 135  

Die Ansätze gelten für eine Sitzungsdauer von bis zu drei Stunden. Jede weitere angebrochene Stunde wird mit CHF 50 entschädigt.

Die Mitglieder des Einwohnerrats erhalten überdies pro Amtsjahr einen Grundbetrag von CHF 1'000 als Spesenpauschale. Für das Präsidium des Einwohnerrats beträgt der Grundbetrag CHF 2'000. Die Auszahlungen erfolgen halbjährlich.

Die obligatorischen Sozialversicherungsleistungen werden von der Gemeinde übernommen.

2.  Zur Finanzierung des Mehraufwands wird ein Nachkredit zum Globalkredit 2010 - 2013 der Produktgruppe 1 im Betrag von CHF 190‘000 bewilligt.

3. Dieser Beschluss ersetzt den im Leistungsauftrag der Produktgruppe 1, Publikums- und Behördendienste, enthaltenen Beschluss vom 28. Oktober 2009 betreffend Sitzungsgelder für die Mitglieder des Einwohnerrats. Er wird auf den 1. Mai 2012 wirksam.

4. Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.

Riehen, 25. April 2012

Im Namen des Einwohnerrats
Die Präsidentin: Salome Hofer
Der Sekretär: Andreas Schuppli

(Ablauf der Referendumsfrist: 27. Mai 2012)
 

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