Aus dem Gemeinderat

07. Jan 2015

Referendum gegen die Zonenordnung ist zustande gekommen
Der Gemeinderat hat festgestellt, dass gegen den Beschluss des Einwohnerrats vom 27. November 2014 betreffend die Zonenordnung Riehen das Referendum ergriffen worden ist. Die Unterschriftsbogen sind rechtzeitig eingereicht worden. Das Referendum ist mit etwas über 1‘000 Unterschriften zustande gekommen. Der Gemeinderat legt das Abstimmungsdatum auf den 14. Juni 2015 fest.

Schaden am Warmwassernetz des Naturbads wird behoben
Anfang Juni 2014 kam es im Naturbad zu einer Überhitzung des Warmwasserspeichers, wodurch das Warmwassernetz Schaden nahm und ausfliessendes Wasser in die Konstruktion eindrang. Unter Beizug von Fachexperten wurden die Ursache und das Ausmass des Schadens abgeklärt. Wie sich herausstellte, waren sicherheitsrelevante Anlageteile, welche den unkontrollierten Wärmeanstieg verhindert hätten, nicht ordnungsgemäss angeschlossen. Die Sanierung sieht im Wesentlichen den kompletten Austausch der betroffenen Warmwasserleitungen vor. Die anstehenden Arbeiten dürften sechs Wochen in Anspruch nehmen. Die Finanzierung ist durch die Kostengutsprache einer Versicherung abgedeckt.

Ruftaxi am Sonntag als Pilotbetrieb
Mit einem parlamentarischen Vorstoss wurde bemängelt, dass das Angebot des öffentlichen Verkehrs in den Quartieren, wo werktags die Kleinbuslinien verkehren, sonntags ungenügend sei. Der Gemeinderat hat bei der Analyse des Sachverhalts festgestellt, dass der Wunsch nach einer Verbesserung des Angebots zwar vorhanden sei, er rechnet jedoch nur mit einem geringen Passagieraufkommen. Vor diesem Hintergrund verzichtet er sonntags auch künftig auf die Kleinbusse. Versuchsweise will er hingegen während eines Jahrs sonntags den Ruftaxibetrieb anbieten und Erfahrungen damit sammeln.

Case Management der Sozialhilfe wurde optimiert
In Erfüllung der internen Leistungsvereinbarung zwischen Gemeinderat und Gemeindeverwaltung hat die Sozialhilfe ihr Fallsteuerungssystem (Case Management) optimiert. Der Nutzen des Case Managements liegt im wirkungsorientierten und systematischen Einsatz von Personalressourcen in der Sozialhilfe. Die Fallsteuerung stellt somit einen Orientierungsrahmen dar, der die fallführende Person dazu anhält, sich zu entscheiden, welche übergeordnete Zielsetzung im Einzelfall verfolgt wird. So werden die Fallführenden primär dort in Leistungen der persönlichen Sozialhilfe investieren, wo mit grosser Wahrscheinlichkeit eine nachhaltige Wirkung erzielt werden kann.

Weitere Auskünfte erteilen:
Vormittags: Katrin Kézdi, Kommunikationsbeauftragte, Tel: 061 646 82 04
Nachmittags: Urs Denzler, Abteilungsleiter Publikums- und Behördendienste, Tel: 061 646 82 60
 

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