03. Dez 2014
Geringere Hürden zur Einrichtung von Begegnungszonen
In Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses hat der Gemeinderat sein Konzept betreffend die Begegnungszonen in Riehen überarbeitet. War bis dato eine 80-prozentige Zustimmung der Anwohnerinnen und Anwohner eines Strassenzugs für die Einrichtung einer Begegnungszone erforderlich, sieht das überarbeitete Konzept noch ein Quorum von 67 Prozent vor. Diese Hürde scheint dem Gemeinderat angemessen, stellt doch auch ein Zweidrittels-Mehr ein qualifiziertes Mehr dar, welches auch in anderen demokratischen Verfahren zum Zug kommt. Frühestens nach fünf Jahren kann durch eine einfache Mehrheit der Anwohnerschaft eine Begegnungszone auch wieder aufgehoben werden. Der Gemeinderat beantragt dem Einwohnerrat, den parlamentarischen Vorstoss als erledigt abzuschreiben.
Weitere Auskünfte erteilen:
Vormittags: Katrin Kézdi, Kommunikationsbeauftragte, Tel: 061 646 82 04
Nachmittags: Urs Denzler, Abteilungsleiter Publikums- und Behördendienste, Tel: 061 646 82 60