25. Sep 2013
Hundesteuer künftig ohne Bearbeitungsgebühr
Bislang auferlegte das kantonale Veterinäramt allen Hundehaltern im Kanton für die jährliche Steuererhebung zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 20 Franken. Das Appellationsgericht hat nun jüngst entschieden, dass die Erhebung einer solchen Bearbeitungsgebühr für die Hundehalter in Riehen und Bettingen dem Hundegesetz widerspreche und daher nicht zulässig sei. Es gelte vielmehr der Steuerbetrag, den die Gemeinden Riehen und Bettingen in ihren eigenen Ordnungen festgelegt haben. Das kantonale Veterinäramt müsse folglich diese Bearbeitungsgebühr als Verwaltungskostenanteil vom Steuererlös abziehen, der jeweils an die Gemeinden weitergeleitet wird.
Das Veterinäramt verzichtet nun gegenüber den Hundehalterinnen und Hundehaltern von Riehen und Bettingen per sofort auf die Erhebung der Bearbeitungsgebühr und verrechnet diese stattdessen den Gemeinden. Dies führt zu einer Reduktion des Steuererlöses für die Gemeindekasse. Soll diese Lücke ausgeglichen werden, müsste die Hundesteuer entsprechend erhöht werden. Dazu ist der Einwohnerrat zuständig.
Der Gemeinderat hat nun an seiner Sitzung beschlossen, die Reduktion des Steuererlöses zugunsten der Hundehalterinnen und Hundehalter in Kauf zu nehmen. Er wird dem Einwohnerrat keinen Antrag auf Anpassung der Hundesteuer stellen. Die Hundehalterinnen und Hundehalter sparen somit künftig die 20 Franken.
Die Hundesteuer beträgt in Riehen 150 Franken pro Jahr für einen Hund. Für jeden weiteren Hund bezahlen Hundehalterinnen und Hundehalter 300 Franken pro Hund.
Weitere Auskünfte erteilen:
Vormittags: Katrin Kézdi, Kommunikationsbeauftragte, Tel: 061 646 82 04
Nachmittags: Andreas Schuppli, Gemeindeverwalter, Tel: 061 646 82 45