27. Jul 2010
Für die vom Einwohnerrat am 28. April 2010 beschlossene, vom Regierungsrat am 16. Juni 2010 genehmigte und im Kantonsblatt vom 19. Juni 2010 publizierte
Änderung der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Riehen
ist die Referendumsfrist am 18. Juli 2010 unbenützt abgelaufen.
Mit Ablauf der Referendumsfrist ist der Beschluss wirksam geworden.
Riehen, den 27. Juli 2010
Im Namen des Gemeinderats
Der Vizepräsident: Christoph Bürgenmeier
Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli
Datum der Neuigkeit 27. Juli 2010