Invalidenversicherung
Mo - Fr 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16.30
Als Invalide gilt, wer sich aufgrund einer Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit nicht oder nur teilweise in seinem Aufgabenbereich (Arbeit oder Haushalt) betätigen kann. Die Invalidenversicherung ist eine gesamtschweizerische obligatorische Versicherung. Sie ermöglicht berufliche Eingliederungsmassnahmen oder richtet eine (Teil-)Rente aus, wenn eine Wiedereingliederung nicht möglich ist. Es gilt der Grundsatz "Eingliederung vor Rente". Die IV-Stelle Basel-Stadt ist die Vollzugsstelle der Eidg. Invalidenversicherung für alle im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Personen.
Ergänzungsleistungen zu IV und AHV können direkt bei der EL-Stelle der Gemeindeverwaltung Riehen beantragt werden.
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