Alimentenhilfe
vgl. Website Amt für Sozialbeiträge
Falls der unterhaltspflichtige Elternteil seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber den eigenen Kindern nicht nachkommt, kann ein Gesuch um Alimentenbevorschussung gestellt werden. Unmündige Kinder oder mündige Kinder bis zum Abschluss der Erstausbildung – maximal bis zum Erreichen des 25. Altersjahrs – haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Bevorschussung der Unterhaltsbeiträge (Alimentenbevorschussung). Der Anspruch auf Alimentenbevorschussung ist einkommensabhängig. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Amtes für Sozialbeiträge, Alimentenhilfe.
Die Alimentenhilfe im Amt für Sozialbeiträge des Kantons Basel-Stadt berät und unterstützt Sie in der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Die Inkassohilfe unterstützt Sie bei der Eintreibung der Ihnen und Ihrem Kind zustehenden Unterhaltsbeiträge. Die Inkassohilfe ist kostenlos mit Ausnahme der Auslagen (z.B. Betreibungsspesen).