Finanzielle Unterstützung
Menschen in einer finanziellen Notlage haben ungeachtet der Ursache ein Anrecht auf Hilfe. Zuständig ist für die Einwohnerinnen und Einwohner Riehens und Bettingens die Sozialhilfe Riehen.
Das kantonale Amt für Sozialbeiträge unterstützt mit Ergänzungsleistungen und Beihilfen alle im Kanton Basel-Stadt lebenden Bezügerinnen und Bezüger von AHV- oder IV-Renten, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, bzw. hohe Krankheits- oder Heimkosten haben. Zudem ist das kantonale Amt für Sozialbeiträge zuständig für zur Ausrichtung von Alimentenhilfe, Prämienverbilligung und Mietzinsbeiträgen.
Falls Sie nicht in einer finanziellen Notlage sind, aber eine persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an die externen Sozialdienste der Gemeinde Riehen wenden. Eine persönliche Beratung bei Geldschwierigkeiten, wie Budgetprobleme oder Schulden, erhalten Sie bei der Budget- und Schuldenberatungsstelle Plusminus in Basel oder bei den externen Sozialdiensten, Verein Gegenseitige Hilfe.
Die Datenbank "Soziales Basel" hilft Ihnen die für Ihre Probleme geeignete Beratungsstelle zu finden.
Der Sozialleistungsrechner (siehe Links) erlaubt eine grobe Berechnung allfälliger Ansprüche auf Sozialleistungen. Sie können dort mit einem Kurztest prüfen, ob Sozialleistungen für Sie überhaupt in Frage kommen und einzelne Leistungen rechnen lassen.
Kontakt | Zuständigkeit / Erreichbarkeit |
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Abteilungsleiterin Gesundheit und Soziales | |
Leiter Sozialhilfe |