Beratung und Finanzierung
Die Gemeinde ist zuständig für die Sozialhilfe für bedürftige Einwohnerinnen und Einwohner Riehens. Sie gewährt für diese Personen nebst der wirtschaftlichen Hilfe nach Massgabe des kantonalen Sozialhilfegesetzes auch eine unentgeltliche Beratung. Die Sozialdienste im Rauracherzentrum beraten im Auftrag der Gemeinden alle Einwohnerinnen und Einwohnern von Riehen und Bettingen kostenlos und unabhängig der Konfession. Bei knappen finanziellen Verhältnissen kann die Gemeinde auch mit Beiträgen und Ermässigungen weiterhelfen.
Das Amt für Sozialbeiträge des Kantons Basel-Stadt ist zuständig für die Ausrichtung von kantonalen Ergänzungsleistungen und kommunalen Beihilfen. Im Kanton Basel-Stadt bieten zudem zahlreiche Organisationen Beratungen an. Unter www.sozialesbasel.ch führt der Kanton Basel-Stadt, die GGG beider Basel und die Christoph Merian Stiftung ein elektronisches Verzeichnis von über 735 sozialen Institutionen und deren Angeboten im Kanton Basel-Stadt.
Kontakt | Zuständigkeit / Erreichbarkeit |
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Abteilungsleiterin Gesundheit und Soziales | |
Leiter Sozialhilfe und Arbeitsintegration |