Steuern
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Regelungen während der Corona-Krise
Die Gemeindesteuerrechnungen werden weiterhin versandt. Für definitiv in Rechnung gestellte Steuerforderungen kann bei der Gemeindeverwaltung ein Stundungsgesuch eingereicht werden. Diese Gesuche werden der Situation angepasst beurteilt und die Stundungen werden kulant gewährt. Die Gemeindeverwaltung kann aber nicht auf die Erhebung von Verzugszinsen verzichten, da es sich hierbei um eine gesetzliche Vorgabe handelt.
Weitere diesbezügliche Informationen der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt finden Sie hier.
Steuerfuss
Während für die Einwohner der Stadt Basel keine separate Erhebung von kantonalen und Gemeindesteuern stattfindet, setzen sich die Steuern für Riehen Einwohner aus kantonalen und Gemeindesteuern zusammen.
Für Riehener Steuerpflichtige splitten sich Kantons- und Gemeindesteuer gemäss kantonalem Steuergesetz wie folgt auf:
Steuerart | Kantonsanteil | Gemeindeanteil |
---|---|---|
Einkommenssteuer (ab 2017) | 50% | 50% |
Vermögenssteuer (ab 2017) | 50% | 50% |
Die Gemeinde Riehen erhebt jedoch nicht den vollen Gemeindeanteil von 50%. Der Einwohnerrat legt jährlich den zu erhebenden Steuerfuss nach Bedarf neu fest. Bezogen auf die volle Steuer beläuft sich der Steuerfuss für die verschiedenen Steuerarten auf:
Periode | Einkommensstuer | Vermögenssteuer |
---|---|---|
Eink.-St. | Verm.-St. | |
Steuerperiode 2018 | 40.0% | 47% |
Steuerperiode 2019 | 40.0% | 47% |
Steuerperiode 2020 | 40.0% | 46% |
Die fehlenden Prozente entsprechen somit der Steuereinsparung, von welcher in Riehen steuerpflichtige Personen profitieren.
Zur Abschätzung der voraussichtlichen Steuerbelastung steht Ihnen auch der Online Steuerrechner zur Verfügung.
Vorauszahlung der Steuern und Bezahlung nach Fälligkeit
Es empfiehlt sich, die Bezahlung der Steuern frühzeitig in Angriff zu nehmen. So können Sie auch von unserem attraktiven Vergütungszins profitieren und Sie sind auf der sicheren Seite, wenn es mal zu einem finanziellen Engpass kommen sollte.
Bitte beachten Sie auch, dass gemäss § 9 des Steuerreglements der Gemeinde Riehen in Verbindung mit § 139 der Steuerverordnung des Kantons Basel-Stadt ein Belastungszins auf allen nach Fälligkeit geleisteten Steuerzahlungen erhoben wird.
Vergütungs- und Belastungszinssätze:
Periode | Vergütungszinssatz | Belastungszinssatz |
---|---|---|
Verg. | Bel. | |
Kalenderjahr 2018 | 1.0% | 3.5% |
Kalenderjahr 2019 | 1.0% | 3.5% |
Kalenderjahr 2020 | 1.0% | 3.5% |
Falls Sie noch Einzahlungsscheine für die Steuervorauszahlung benötigen, können Sie diese hier bestellen.
Zahlungsvereinbarung / Stundung
Die Steuerrechnung kann während finanziellen Engpässen zu unangenehmen Problemen führen. Die Gemeinde Riehen bietet Ihnen deshalb im Bedarfsfall die Möglichkeit, eine Ratenzahlung mit uns zu vereinbaren. Voraussetzung dafür ist das Einreichen eines Stundungsgesuches, welches unsererseits geprüft und genehmigt werden muss.
So erreichen Sie uns
Steuerwesen
Wettsteinstrasse 1
4125 Riehen
steuern@riehen.ch
Öffnungszeiten
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Die Steuerpflichtigen können auf Voranmeldung von Montag bis
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