Liegenschaftserschliessung
Für die Erschliessung der Grundstücke in der Bauzone ist grundsätzlich die Gemeinde zuständig. Für Grundstücke, welche über eine Kantonsstrasse erschlossen werden, ist jedoch der Kanton zuständig. Zur Erschliessung gehören Strassen, welche zum Beispiel die Zufahrt für Notfälle (Feuerwehr, Sanität etc.) sicher stellen. Es braucht Anschlüsse für Frischwasser und Energie. Schliesslich muss das Schmutzwasser aus Küche, Bad und WC abgeleitet werden, was einen Anschluss an die Kanalisation notwendig macht.
In der heutigen Zeit sind Kommunikationsmittel wie Telefon TV/Radio und Internet nicht mehr wegzudenken. Dies bedingt einen Anschluss an eines der Kommunikationsnetze.
Der Kanton sorgt schliesslich für die wichtigsten Strassenverbindungen sowie für die zur Grundstückerschliessung notwendige Wasser- und Energieversorgung, welche durch die Industriellen Werke Basel (IWB) übernommen werden.
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