Wie geht es weiter, wenn sich im Testplanungsverfahren zeigt, dass eine Arealentwicklung möglich wäre?

Liegt mit der Testplanung ein Resultat mit einer guten Lösung vor, stehen folgende weiteren Schritte an:

  • Es wird ein Nutzungsplanverfahren für das Areal (Zonenänderung und Bebauungsplan) eingeleitet, um die rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Projekts zu schaffen. Zudem wird für den Ersatzstandort des Gemeindehauses an der Bahnhofstrasse eine Zonenänderung eingeleitet. Diese Instrumente regeln den bau- und planungsrechtlichen Spielraum für die nachfolgende Projektierung. Das Verfahren besteht aus der Vorprüfung beim Kanton, der öffentlichen Planauflage, dem Festsetzungsentscheid durch den Einwohnerrat sowie der Genehmigung durch den Kanton.
  • Mit der Festsetzung der Zonenänderungen bzw. des Bebauungsplans wird für das Areal im Dorfzentrum eine Investorenausschreibung durchgeführt und ein Baurechtsvertrag erstellt.
  • Für das Areal an der Bahnhofstrasse wird zeitlich parallel beim Einwohnerrat ein Kredit für die Durchführung eines Architekturwettbewerbs beantragt und anschliessend das Verfahren durchgeführt. Gestützt auf das Wettbewerbsresultat wird ein Projektierungskredit beantragt und die Projektierung durchgeführt.
  • Der Einwohnerrat entscheidet schliesslich gleichzeitig über den Baurechtsvertrag für das Areal im Dorfzentrum sowie den Investitionskredit für den Neubau Gemeindehaus auf dem Areal an der Bahnhofstrasse.
  • Mit dem Baurechtsvertrag wird der Investor verpflichtet, für die Qualitätssicherung einen Architekturwettbewerb durchzuführen. Dieser wird aufgrund der zentralen Lage und der Bedeutung für die Gemeinde eng begleitet.
  • Für das Areal an der Bahnhofstrasse wird die Bauprojektierung und das Baubewilligungsverfahren durchgeführt.
Resultiert mit der Testplanung kein gutes Resultat, wird die nötige, umfassende Sanierung des Gemeindehauses in die Wege geleitet und beim Einwohnerrat ein entsprechender Kredit beantragt.

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