Möglichkeiten und Grenzen der Akteneinsicht
Auch wenn sie für aktuelle Behandlungen nicht mehr benötigt werden, enthalten die Unterlagen aus dem Diakonissen-/ Gemeindespital besonders schützenswerte Personendaten. Das Archivgesetz des Kantons Basel-Stadt sowie die Richtlinien des Historischen Spitalarchivs sichern die Interessen der ehemaligen Patientinnen und Patienten sowie ihrer Nachkommen, indem sie den Zugriff auf die Unterlagen stark einschränken und Schutzfristen festlegen. Diese orientieren sich an einer Kombination von Faktoren, nämlich dem Entstehungsdatum der Unterlagen sowie den Lebensdaten der ehemaligen Patienten.
Strenge Auflagen
Wer in Patientenakten und Register Einsicht nehmen möchte, muss ein schriftliches Einsichtsgesuch an die Dokumentationsstelle der Gemeinde Riehen richten. Im Fall einer Genehmigung stellt die Dokumentationsstelle durch strenge Auflagen (zum Beispiel eine weit gehende Anonymisierung) sicher, dass die Interessen der ehemaligen Patienten und ihrer Nachkommen gewahrt bleiben. Diese Regelung gilt nicht für die ehemaligen Patientinnen und Patienten selbst: Sie können Einsicht nehmen, sofern ihre Krankenakte ohne längere Suchaktion auffindbar ist.
Kontakt |
---|