28. Nov 2025
Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird folgende Anordnung erlassen:
Albert Oeri-Strasse
- zwischen
Kilchgrundstrasse und Paradiesstrasse: Einbahnstrasse in Fahrtrichtung Kilchgrundstrasse
mit Velogegenverkehr
Meierweg - Plan Nr. 256
Publikation
in der Riehener Zeitung vom 28.11.2025;
im digitalen Kantonsblatt Basel-Stadt vom 29.11.2025
Gesetzliche Grundlage
Für Zuständigkeit, Signalisation, Beschwerderecht und Ahndung sind massgebend: Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958; Signalisationsverordnung vom 5. September 1979; kantonale Verordnung über den Strassenverkehr vom 17. Mai 2011. Die vorstehend publizierte Massnahme ist von den zuständigen kantonalen Behörden genehmigt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen
Verfügungen der Gemeindeverwaltung, Abteilung Raumentwicklung und Infrastruktur,
kann an den Gemeinderat rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen seit
der Eröffnung der Verfügung bei der Rekursinstanz anzumelden. Innert 30 Tagen,
vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen,
welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu
enthalten hat.