10. Jan 2025
Veloabstellfeld
In den Habermatten
- vor der Liegenschaft Nr. 40,
auf einer Länge von 3.50 m: Parkieren für Velos. (bisher Parkieren
verboten.)
In den Habermatten - Plan Nr. 245
Publikation
in der Riehener Zeitung vom 10.01.2025;
im digitalen Kantonsblatt Basel-Stadt vom 11.01.2025
Gesetzliche Grundlage
Für Zuständigkeit, Signalisation, Beschwerderecht und Ahndung sind massgebend: Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958; Signalisationsverordnung vom 5. September 1979; kantonale Verordnung über den Strassenverkehr vom 17. Mai 2011. Die vorstehend publizierte Massnahme ist von den zuständigen kantonalen Behörden genehmigt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen
Verfügungen der Gemeindeverwaltung, Abteilung Raumentwicklung und
Infrastruktur, kann an den Gemeinderat rekurriert werden. Der Rekurs ist innert
10 Tagen seit der Eröffnung der Verfügung bei der Rekursinstanz anzumelden.
Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung
einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der
Beweismittel zu enthalten hat.