Gatternweg - Verkehrspolizeiliche Anordnung, permanente Massnahme

28. Nov 2025

Motos-Parkfeld

Gatternweg
- vor der Liegenschaft Nr. 26, auf einer Länge von 5m: Motos-Parkfeld (bisher Parkieren verboten).
Gatternweg - Plan Nr. 252

Publikation
in der Riehener Zeitung vom 28.11.2025;
im digitalen Kantonsblatt Basel-Stadt vom 29.11.2025

Gesetzliche Grundlage
Für Zuständigkeit, Signalisation, Beschwerderecht und Ahndung sind massgebend: Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958; Signalisationsverordnung vom 5. September 1979; kantonale Verordnung über den Strassenverkehr vom 17. Mai 2011. Die vorstehend publizierte Massnahme ist von den zuständigen kantonalen Behörden genehmigt worden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Verfügungen der Gemeindeverwaltung, Abteilung Raumentwicklung und Infrastruktur, kann an den Gemeinderat rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen seit der Eröffnung der Verfügung bei der Rekursinstanz anzumelden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.

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