Als Gemeindeverwaltung beschäftigen wir rund 700 Menschen, vielfach in Teilzeitstellen, aus über 20 Berufsgruppen. Zudem sind wir ein abwechslungsreicher Ausbildungsbetrieb.
Unsere Mitarbeitenden leisten täglich ihren Beitrag, dass das grosse grüne Dorf weiterhin ein beliebter Wohn- und Arbeitsort bleibt.
Die Arbeitsplätze sind zentral gelegen und bestens mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar.
Ihre Bewerbung mit Motivationsschreiben, Lebenslauf inkl. Pensum-Angaben, die wir für die Lohnberechnung benötigen, Arbeitszeugnissen und Diplomen nehmen wir ausschliesslich via Bewerbungsbutton entgegen.
Sollten Sie hierbei Unterstützung benötigen, dürfen Sie sich gerne bei uns melden.
Bitte verfassen Sie sämtliche Unterlagen auf Deutsch.
Tipps für Ihre Bewerbung
Motivationsschreiben: Beziehen Sie sich auf die konkreten Anforderungen aus dem Stelleninserat. Sagen Sie uns, weshalb Sie der/die richtige Bewerber/in sind. Halten Sie Ihr Motivationsschreiben kurz.
Lebenslauf: Zeigen Sie uns Ihre Berufsausbildung in absteigender chronologischer Reihenfolge (letzter Abschluss zuerst). Beginnen Sie Ihre beruflichen Stationen mit der aktuellen Stelle. Datum und Stellenprozente interessieren uns, damit wir Ihren Lohn berechnen können.
Bewerben aus dem Ausland
Erwerbstätig kann man in der Schweiz nur mit einer gültigen Aufenthaltsbewilligung sein. Falls Sie bereits eine gültige Aufenthaltsbewilligung besitzen, senden Sie uns diese mit der Bewerbung bitte mit.
Anerkennung von Diplomen (Fach- und Lehrpersonen)
Ausländische Diplome können wir nur berücksichtigen, sofern Sie eine EDK-Anerkennung vorweisen können (Lehrdiplom oder Diplom im Bereich Sonderpädagogik, Logopädie oder Psychomotoriktherapie). Falls die Anerkennung bereits vorhanden ist, senden Sie uns diese mit der Bewerbung bitte mit. Unter diesem Link finden Sie die Infos zum Anerkennungsverfahren.
Bewerbungsprozess
1. Eingangsbestätigung
Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
2. Prüfung Ihrer Bewerbung
Wir prüfen Ihre Bewerbung und leiten sie an die involvierte Abteilung weiter.
3. Erstes Gespräch mit HR und der Abteilung
Ein erstes Gespräch wird mit dem HR und der Abteilung virtuell oder vor Ort durchgeführt. Dabei geht es in erster Linie darum, mehr über Sie zu erfahren und Ihnen weitere Details zur Stelle mitzuteilen.
4. Kennenlernen im Team
Ob jemand ins Team passt, ist sowohl für Sie als auch für uns entscheidend. Darum vereinbaren wir in der Regel einen Besuch bei den künftigen Kolleginnen und Kollegen.
5. Zusage
Sofern Sie sich für uns und wir uns für Sie entschieden haben, erhalten Sie eine Anstellungsbestätigung per E-Mail.
6. Vertrag
Den Arbeitsvertrag senden wir Ihnen per Post.
Kontakt:
Hier geht es zu unseren offenen Stellen.
Die Gemeindeverwaltung bildet zurzeit Lernende in folgenden Berufen aus:
Weitergehende Informationen zu dein einzelnen Lehrgängen finden Sie unter www.berufsberatung.ch, wo auch die Lehrstellen der Gemeinde ausgeschrieben sind.
Interessante Praxiserfahrungen können Schülerinnen und Schüler und junge Berufsleute zudem in einzelnen Praktika an verschiedenen Stellen der Gemeindeverwaltung sammeln. Interessentinnen und Interessenten senden bitte eine schriftliche Bewerbung unter Angabe des gewünschten Berufs und des Zeitraums, in welchem sie das Praktikum durchführen möchten. Die offenen Praktika werden auf dieser Seite ausgeschrieben.
Zudem besteht für angehende Juristen/Juristinnen die Möglichkeit, ein halbjähriges Volontariat zu absolvieren. Diese Volontariatsstelle wird ebenfalls auf dieser Seite ausgeschrieben.
In Riehen und Bettingen wohnhafte Schülerinnen und Schüler, die in den Schulferien (Sommer und Herbst) etwas verdienen wollen, können sich jeweils ab Januar für einen Ferienjob in der Gemeindegärtnerei bewerben.
Kontakt:
Fachbereich Personal
Wettsteinstrasse 1, 4125 Riehen
Arbeitszeit
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten ihre Arbeitszeit grundsätzlich auf der Basis einer Jahresarbeitszeit.
Die wöchentliche Soll-Arbeitszeit beträgt bei einem Vollzeitpensum wöchentlich 41 Stunden und 30 Minuten.
Ein Teil der Arbeitszeit kann im Homeoffice geleistet werden. Dabei werden die betrieblichen Anforderungen berücksichtigt.
Arbeitszeit (für Lehrpersonen)
Im Schulbereich wird die Arbeitszeit in Lektionen gezählt. Im Kindergartenbereich 32 Lektionen und im Primarschulbereich 28 Lektionen (100%-Pensum).
Probezeit
Die ersten drei Monate des unbefristeten Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. In Schlüsselfunktionen sind es sechs Monate.
Lehrpersonen sind die ersten beiden Jahre befristet angestellt. Anschliessend erfolgt aufgrund jährlicher Standortbestimmungen die Überführung in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis.
Ferien für Angestellte der Gemeindeverwaltung
25 Arbeitstage. Ab dem 55. Altersjahr erhöht sich der Ferienanspruch jährlich um einen Tag bis auf 30 Tage.
Familienzulagen (gesetzlicher
Beitrag)
Der Anspruch auf Familienzulagen richtet
sich nach dem kantonalen Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die
Familienzulagen (Kinderzulage, CHF 275.- / Ausbildungszulage, CHF 325.-).
Unterhaltszulagen (freiwilliger
Beitrag des AG)
Ein Anspruch der Mitarbeitenden auf eine pauschale und altersabhängige Unterhaltszulage gemäss § 22
Abs. 1 der Lohnordnung entsteht mit dem Anspruch auf Familienzulagen gemäss
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (Familienzulagengesetz,
EG FamZG ) vom
4. Juni 2008.
Pauschale Unterhaltszulage
Bei einer zu unterstützenden Person: CHF 401.00/Mt.
Bei zwei zu unterstützenden Personen: CHF 451.00/Mt.
Bei drei zu unterstützenden Personen: CHF 487.00/Mt.
bei vier oder mehr zu unterstützenden Personen: CHF 509.00/Mt.
Altersabhängige Unterhaltszulage
Unter 16 Jahre: CHF 39.-/pro Kind, über 16 Jahre: CHF 73.-/pro Kind.
Ab einem 50%-Pensum der Anspruchsberechtigten wird eine ganze pauschale Unterhaltszulage ausgerichtet. Bei Alleinerziehenden liegt die Grenze für eine ganze Zulage bei einem Beschäftigungsgrad von 25%.
Bei den übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einem kleineren Pensum als 50% entspricht die Höhe der pauschalen Unterhaltszulage dem effektiven Beschäftigungsgrad.
Fort- und Weiterbildungen
Die Gemeindeverwaltung fördert die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden. Die Kosten werden anteilig übernommen, wenn Weiterbildungskurse im Interesse der Arbeitgeberin besucht werden.
Pensionskasse
Die Gemeindeverwaltung Riehen ist der Pensionskasse
Basel-Stadt (PKBS) angeschlossen und beteiligt sich mit einem
überdurchschnittlichen Arbeitgeberinnen-Beitrag.
Vergünstigungen
Kontakt: