Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche nach Riehen ziehen, müssen sich persönlich innert 14 Tagen bei der Gemeindekanzlei an der Wettsteinstrasse 1 in Riehen oder in Basel anmelden. Für die Anmeldung benötigen wir:
Nach erfolgter Anmeldung erhält jede mündige Person einen Niederlassungsausweis.
Ausländische Staatsbürger können sich in Riehen anmelden. Die Anmeldung ist innert 14 Tagen erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie via Internet unter: www.bdm.bs.ch
Schweizerische und ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, welche aus Riehen wegziehen, müssen sich innert 14 Tagen nach Wegzug bei der Gemeindekanzlei Riehen abmelden (Wettsteinstrasse 1, 4125 Riehen). Sie können sich auch in Basel abmelden (Einwohner- und Migrationsamt Basel-Stadt, Spiegelgasse 6). Dazu benötigen wir:
Heimatscheine volljähriger SchweizerbürgerInnen sind beim Einwohner- und Migrationsamt Basel-Stadt, Spiegelgasse 6 in Basel hinterlegt und werden Ihnen von dort aus zugestellt. Heimatscheine von KantonsbürgerInnen werden vom Zivilstandsamt Basel ausgestellt, sofern sie nicht beim Einwohner oder der Einwohnerin deponiert sind.
Schriftliche Abmeldung: Falls Sie sich nicht persönlich abmelden können, benötigen wir eine schriftliche Abmeldung. Diese muss folgendes enthalten: Das Wegzugsdatum, die neue Wohnadresse, die Namen sämtlicher wegziehender Personen, das aktuelle Datum, Ihre Unterschrift sowie eine Telefonnummer für allfällige Rückfragen. Falls vorhanden, wollen Sie bitte auch Ihren Niederlassungsausweis beilegen.