Für die meisten wird eine Bewilligung notwendig, wenn in einem Strassenabschnitt ein (Quartier-) Fest veranstaltet wird. Muss für eine private Baustelle auf der Strasse eine Baustelleninstallation errichtet werden, so muss für die benötigte Fläche ebenfalls ein Gesuch eingereicht werden. Aber auch die Marktstände oder wenn ein kommerzieller Anlass auf der Strasse stattfinden soll ist eine Bewilligung notwendig. In den meisten Fällen muss für die Benützung eine Gebühr entrichtet werden, welche zusammen mit der Bewilligung fällig wird.
Neben zeitlich begrenzten gibt es auch die dauernde Benützung von Allmend. Dies ist dann der Fall, wenn zum Beispiel eine Reklametafel in die Allmend hinaus ragt oder ein Boulevard-Cafe eingerichtet werden soll.
Wie Sie zu einer Bewilligung kommen erfahren, Sie im unten aufgeführten Merkblatt und dem Gesuchsformular für die Benützung der Gemeindeallmend oder über die entsprechenden Gesetzestexte.
Werden auf Gemeindeallmend durch Privatpersonen Grabarbeiten vorgenommen werden, so muss dies ebenfalls durch die Gemeinde Riehen bewilligt werden. Dazu muss das Formular "Grabarbeiten auf der Gemeindeallmend" ausgefüllt und eingereicht werden. Solche Arbeiten dürfen nur durch Fachpersonen ausgeführt werden.
Für Kantonsstrssen ist das Bau- und Verkehrsdepartement von Basel-Stadt zuständig, entsprechende Gesuche müssen daher an das Tiefbauamt Basel-Stadt gerichtet werden.
| Für die Erhebung von Allmendbenützungsgebühren relevante Gesetzestexte |
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Gesetzessammlung des Kantons Basel-Stadt:
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