Grundlage dazu bieten das Energiegesetz und die entsprechende Verordnung. Die Beiträge werden mit der Förderabgabe finanziert. Beiträge für Gebäudesanierungen müssen vor Baubeginn beantragt werden; die übrigen Beiträge können bis maximal ein Jahr nach Beendigung der Arbeiten beim Amt für Umwelt und Energie mit einem Fördergesuch beantragt werden. Die Höhe der Beiträge ist im Anhang 4 der Verordnung ersichtlich. Zu berücksichtigen ist, dass Pauschalbeiträge gemäss Energiegesetz § 13 in der Höhe allenfalls reduziert werden bis auf max. 40% des Investition.
Bund und Kanton leisten Förderbeiträge für:
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