Neu- und Umbauten
Für die Installation der Entwässerungsanlagen (Abwasserleitungen, Pumpensümpfe, Abscheideanlagen, Versickerungen etc.) ist eine Bewilligung der Gemeindeverwaltung Riehen notwendig. Zur Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens werden die Entwässerungsauflagen als integrierender Bestandteil in der Baubewilligung vorgenommen. Die Eingabe des Baugesuches, mit allen erforderlichen Formularen und Plänen, erfolgt beim Bauinspektorat Basel-Stadt. Für Fragen im Zusammenhang mit den Entwässerungsanlagen gibt die Gemeindeverwaltung Riehen Fachstelle Liegenschaftsentwässerung Auskunft.
Anpassungen der Entwässerungsanlagen mit geringfügigen baulichen Änderungen
Bei Massnahmen, die lediglich geringfügige bauliche Änderungen oder ausschliesslich Anpassungen der Entwässerungsanlagen bedingen (inkl. Ein- und Umbau von Abwasservorbehandlungsanlagen), ist nur eine Kanalisationsbewilligung bei der Gemeindeverwaltung Riehen Fachstelle Liegenschaftsentwässerung einzuholen. In Zweifelsfällen gibt das Bauinspektorat Basel-Stadt über die korrekte Abwicklung des Bewilligungsverfahrens Auskunft.
| Kontakt | Zuständigkeit / Erreichbarkeit |
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Markus Dennler Telefon: +41 61 646 82 75 [Mit Javascript geschützt] |
Fachstelle Liegenschaftsentwässerung |