Baubegehren müssen beim kantonalen Bauinspektorat eingereicht werden, dabei ist insbesondere die kantonale Bau- und Planungsgesetzgebung zu beachten. Kanalisationsbegehren sind direkt bei der Gemeindeverwaltung Riehen einzureichen, wenn sie nicht im Zusammenhang mit einem Baubegehren stehen.
Die Ortsbildkommission prüft im Baubewilligungsverfahren, ob die geplanten Bauten und Anlagen eine gute Gesamtwirkung ergeben. Vor dem Einreichen des Baubegehrens steht die Ortsbildkommission der Bauherrschaft und den Planern beratend zur Verfügung.
Für Sanierungen von denkmalgeschützten Bauten und Anlagen leisten der Kanton und die Gemeinde finanzielle Förderbeiträge. Anträge sind an die kantonale Denkmalpflege zu richten. Auch für verschiedene energetische Sanierungsmassnahmen leisten Bund und Kanton Förderbeiträge. Anträge sind ans kantonale Amt für Umwelt und Energie zu richten.
In Riehen beim Bauen speziell zu beachten ist die Radonbelastung. Mit geeigneten baulichen Massnahmen können die Radonbelastung minimiert und die geltenden Grenzwerte eingehalten werden. Wichtig ist in Riehen auch die Umgebungsgestaltung von Liegenschaften, damit die hohe Wohnqualität und der Charakter des "Grossen Grünen Dorfes" und gewahrt werden kann.