Im Generalsekretariat sind die Fachbereiche Recht, Kommunikation sowie das Zentralsekretariat angegliedert. Der Generalsekretär ist für den reibungslosen Ablauf der politischen Geschäfte zuständig:
Für den Einwohnerrat: Die Organisation und die Protokollierung der Sitzungen des Plenums und der Kommissionen,
rechtliche Beratung des Ratspräsidiums, der Mitglieder und Kommissionen,
Beschaffung und Archivierung der Unterlagen, Administration durch den
Ratsdienst.
Für den Gemeinderat: Administrative, organisatorische und
fachspezifische Dienste für den Gemeinderat sowie für die gemeinderätlichen
Kommissionen. Vorbereitung und Protokollierung der wöchentlichen Sitzungen.