Die Friedhofsanlage ist immer zugänglich.
Büro:
Mo-Fr 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Auf dem Gottesacker haben die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde sowie im Kanton Basel-Stadt wohnhafte Bürgerinnen und Bürger von Riehen Anspruch auf unentgeltliche Bestattung. Ausserhalb des Kantons wohnhaft gewesene und verstorbene Riehener Bürgerinnen und Bürger, die in Riehen wohnhafte Angehörige haben, können gegen Bezahlung von Gebühren auf dem Gottesacker Riehen bestattet werden.
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