[Mit Javascript geschützt]Montag, Mittwoch, Donnerstag
und Freitag 09.00 - 11.30 Uhr.
Dienstag geschlossen.
Die Mitarbeitenden beraten die Hilfesuchenden und unterstützen sie bei den Bemühungen um eine selbstständige Lebensführung. Die finanzielle Unterstützung richtet sich nach dem Sozialhilfegesetz des Kantons Basel-Stadt, den Unterstützungsrichtlinien des Departements Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt sowie den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS. Personen mit Wohnsitz in Riehen oder Bettingen, die nur eine Beratung aber keine wirtschaftliche Sozialhilfe beanspruchen möchten, wenden sich an den Verein Gegenseitige Hilfe, an die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde oder an die römisch-katholische Pfarrei St. Franziskus, die sich aufgrund von Leistungsverträgen mit der Gemeinde Riehen zur Sozialberatung verpflichtet haben.
Anspruch auf Sozialhilfe haben Personen mit Wohnsitz in Riehen und Bettingen, die bedürftig sind. Als bedürftig gilt, wer ausserstande ist, die Mittel für den Lebensunterhalt für sich und die mit ihm zusammenwohnenden Personen, für die er oder sie unterhaltspflichtig ist, hinreichend oder rechtzeitig zu beschaffen. Der wirtschaftlichen Sozialhilfe gehen die zumutbare Selbsthilfe sowie alle Dritteinnahmen vor. So gehen den Unterstützungsleistungen beispielsweise vor: Eigenes Vermögen und Einkommen, Unterhaltsleistungen von Dritten oder Versicherungsleistungen.
| Kontakt | Zuständigkeit / Erreichbarkeit |
|---|---|
|
Ruedi Illes Telefon: +41 61 646 81 30 [Mit Javascript geschützt] |
Leiter Sozialhilfe |
|
Caroline Strüby Telefon: +41 61 646 81 30 [Mit Javascript geschützt] |
Leiterin Sekretariat Sozialhilfe |