[Mit Javascript geschützt]vgl. Website Amt für Sozialbeiträge
Die rechtlichen Grundlagen für Mietzinsbeiträge sind das kantonale Mietbeitragsgesetz (MBG) sowie das eidgenössische Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG). Die Höhe des Mietzinsbeitrags ist abhängig von Einkommen, Vermögen, Mietzins, Zimmerzahl und Anzahl Personen im Haushalt. Für die Abklärung des Anspruchs wird der wirtschaftliche Haushalt bestimmt und die Einkommens- und Vermögenssituation abgeklärt. Detaillierte Angaben zur Anspruchsberechtigung und Berechnungsweise finden Sie auf der Website des Amtes für Sozialbeiträge.
Falls Sie davon ausgehen, dass Sie Anspruch auf Mietzinsbeiträge haben, gehen Sie bitte wie folgt vor: Laden Sie das Antragsformular von der Website des Amtes für Sozialbeiträge herunter oder sprechen Sie persönlich auf dem Amt für Sozialbeiträge vor. Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es unterschrieben an das Amt für Sozialbeiträge zurück. Vergessen Sie nicht dem Antragsformular die notwendigen Unterlagen beizulegen.