Telefonische Erreichbarkeit:
Mo - Do 09:00 – 11:00 und 14:00 - 16:00
Fr 09:00 - 11:00
Ergänzungsleistungen und kommunale Beihilfen sind Zusatzleistungen zur eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und zur Invalidenversicherung (IV). Diese Leistungen sind für Rentnerinnen und Rentner bestimmt, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, bzw. hohe Krankheits- oder Heimkosten haben. Sie sichern den Bezügerinnen und Bezügern ein angemessenes Mindesteinkommen. Während die Ergänzungsleistungen gesamtschweizerisch geregelt und vom Bund mitfinanziert sind, handelt es sich bei den kommunalen Beihilfen um reine Leistungen der Gemeinde.
Personen, welche die rechtlichen, persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistungen. Die Leistungen sind keine Sozialhilfeleistungen und nicht rückzahlbar, wenn sich die Einkommens- oder Vermögenssituation zu einem späteren Zeitpunkt wesentlich verbessert.
Einwohnerinnen und Einwohner von Riehen und Bettingen können ihren Antrag auf Ergänzungsleistung bei der Gemeindeverwaltung Riehen telefonisch oder schriftlich anmelden. Sie werden dann aufgefordert, die notwendigen Unterlagen zur Berechnung des Anspruchs einzureichen. Insbesondere müssen die Personalien und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse aller in der Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung eingeschlossenen Personen offen gelegt werden.
Amt für Sozialbeiträge Kanton Basel-Stadt: Informationen zu Ergänzungsleistungen und Beihilfen
Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELG)
Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELV)
Kantonales Einführungsgesetz über Ergänzungsleistungen und Beihilfen (EG/ELG)
Kantonale Verordnung betreffend Ergänzungsleistungen und Beihilfen (VELG)| Name | Telefon |
|---|---|
| Oschwald, Michèle | +41 61 646 82 97 |
| Name | Telefon |
|---|---|
| Brantschen, Béatrice | +41 61 646 82 84 |
| Freschi, Evelyn | +41 61 646 82 68 |
| Jung, Jrène | +41 61 646 82 91 |